Einzelne vage Aussagen von interessierten Unternehmen machen deutlich, wie groß der Handlungsdruck ist. Hier reichen die Vorschläge der Bundesregierung bei weitem nicht aus. Die Forderung nach der Einführung einer verbindlichen Umweltverträglichkeitsprüfung hat unsere Landesregierung bereits erfolgreich in den Bundesrat eingebracht.
Vor diesem Hintergrund ist es die logische Konsequenz, jetzt im Rahmen einer Bundesrats-initiative den Einsatz der Fracking-Methode bundesweit zu verbieten. Hierfür muss auch das Bergrecht geändert werden. In Schleswig-Holstein werden wir schon jetzt alles in die Wege leiten, was wir im Rahmen des Landesrechtes regeln können. Dazu gehört, das Raumordnungsgesetz dahingehend zu ändern, dass bis zur Verabschiedung des künftigen Landesentwicklungsplans die Schaffung vollendeter Tatsachen verhindert wird.