Wir haben das Gesetz entbürokratisiert, wir haben Regelungen zur Durchsuchung in Verdachtssituationen, zu Nachweispflichten für die Einhaltung der Bestimmungen und zu den Folgekosten bei Vergaben deutlich verschlankt. Die Kommunen sind mit in den Wirkungsbereich aufgenommen, wie von einer großen Zahl der Angehörten gefordert.
Für uns ist es eine Frage der Gerechtigkeit.
Wir wollen einen Mindestlohn bei öffentlichen Vergaben, damit Beschäftigte, die mit Aufträgen von Land und Kommunen beschäftigt sind, nicht schlechter bezahlt werden, als wenn der Auftrag von der öffentlichen Hand direkt ausgeführt würde. Wir wollen die soziale Gerechtigkeit fördern, indem Gleichstellung von Frauen und Männern als wichtiges gesellschaftliches Querschnittsziel auch bei Auftragsvergaben gestützt wird. Wir wollen Kleine und Mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein im Wettbewerb stärken, damit sie im Kampf gegen Dumpinglöhne und Wettbewerbsverzerrungen bestehen können.
Das Tariftreuegesetz wollen wir in der nächsten Woche im Landtag beschließen. Es wird bis zum Sommer flankiert von einem Mindestlohngesetz des Landes und dem Vergabe- und Korruptionsregistergesetz.