Wir nehmen die Ängste der Menschen ernst – deshalb steht Sicherheit für uns an erster Stelle; das gilt auch für die Bereitschaft Schleswig-Holsteins, bei der Zwischenlagerung von Castor-Behältern ab 2017 Verantwortung zu übernehmen. Deshalb hat der Landtag diese Bereitschaft mit ganz klaren Bedingungen verknüpft.
Das Urteil macht auch deutlich, dass das Endlagerproblem endlich und dringend gelöst werden muss – und zwar gemeinsam von Bund und allen Ländern. Dabei hat die Sicherheit im Vordergrund zu stehen.
Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, hat es keine Auswirkungen auf das Zwischenlager in Brunsbüttel. Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Strahlenschutz, das die Genehmigungen erteilt (hat) und ggfs. ein erneutes Genehmigungsverfahren anstrengen müsste.
Nun ist der Bundesumweltminister, dem das Bundesamt für Strahlenschutz unterstellt ist, am Zug.