Wirtschaftsminister Meyer hat dies im Ausschuss vorgetragen. Einige gegen das Gesetz vorgebrachten Einwände beziehen sich auf den sehr viel strengeren Maßstab des Strafrechts. Maßgeblich ist hier jedoch der Maßstab des Vergabe- und Gewerberechts, wie es jetzt auch schon in der Vergabepraxis Anwendung findet. Deshalb ist auch kein Strafregister vorgesehen, sondern ein Hilfsmittel für eine vergaberechtliche Eignungsprüfung. Das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs wird zudem einem regelmäßigen Monitoring unterzogen. Unser Ziel ist klar: Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein, deshalb brauchen wir die rote Karte für Schwarze Schafe bei öffentlichen Vergaben!
Korruptionsregister: Bedenken ausgeräumt
Zum Bericht von Wirtschafts-, Justiz- und Innenministerium im Innen- und Rechtsausschuss zur Einrichtung eines Korruptionsregisters erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Olaf Schulze: Die Landesregierung hat noch einmal alle rechtlichen Bedenken einer eingehenden Prüfung unterzogen und kommt zu dem Ergebnis, dass es gegen die Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs keine durchgreifenden vergabe- und verfassungsrechtlichen Vorbehalte gibt.
