Um bei den konkreten Maßnahmen den richtigen Weg zu beschreiten, haben wir im Sozialausschuss ausgewiesene Experten zu Rate gezogen. In einigen Details gehen die Einschätzungen der Fachleute auseinander. Insgesamt zeichnet sich aber eine deutliche Linie ab, die unsere Ziele bestätigt: Prävention und Information sind die Grundlagen einer fortschrittlichen Drogenpolitik.
Ein bundesweit einheitlicher Grenzwert für die zulässige Höchstmenge bei Cannabis für den Eigenbedarf ist richtig und sinnvoll. Wir werden im Rahmen der Justizministerkonferenz einen erneuten Vorstoß machen.
Es soll geprüft werden, inwieweit z.B. im Rahmen des Modellprojekts Odyssee verstärkt Aufklärung über konkrete Zusammensetzung und Inhaltsstoffe von Drogen, die im Besonderen in Diskotheken erworben und konsumiert werden, erfolgen kann. Für so genannte „DrugChecking-Angebote prüft der Schleswig-Holsteinische Landtag Möglichkeiten der rechtskonformen Umsetzung.
Drogenkonsumräume können einen Beitrag zur Prävention leisten. Wenn Bedarfe bestehen und Kommunen Drogenkonsumräume einrichten wollen, wird das Land dies unterstützen und die notwendigen rechtlichen Möglichkeiten schaffen.