Das Endlager Schacht Konrad für schwach und mittelradioaktive Abfälle, wie sie auch in den rostigen Fässern in Brunsbüttel enthalten sind, wird voraussichtlich frühestens 2019 in Betrieb genommen werden können. Das hat sicherheitstechnische Gründe. Es zeugt deshalb von Unkenntnis oder Unwillen, wenn die Opposition nun nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“ die schnelle Einlagerung in Schacht Konrad fordert. Bis zu dessen Inbetriebnahme müssen die Abfälle im Kernkraftwerk Brunsbüttel in einem Zwischenlager bleiben. Der Betreiber muss dafür sorgen, dass dies ohne Gefährdung der Umwelt und der Beschäftigten im AKW geschieht. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung der eingelagerten Fässer. Es ist unbegreiflich, dass diese zum Teil seit 30 Jahren dort lagern und erst jetzt auf ihren Zustand überprüft werden.
Was die Castor-Behälter aus Sellafield betrifft, hat Schleswig-Holstein Verantwortung übernommen und die Bereitschaft zur Zwischenlagerung signalisiert. Bedingung ist, dass mindestens zwei weitere Bundesländer dies ebenso tun. Angesichts der Gefährlichkeit und der Halbwertzeit von radioaktivem Müll wäre es höchst unverantwortlich, weiterhin – wie die Opposition fordert – nach dem St. Florians-Prinzip zu handeln. Vielmehr muss es darum gehen, mit der Endlagersuche zu beginnen. Dafür wurde ein von allen Seiten anerkanntes Verfahren gefunden. Bis es so weit ist, sollte nicht mit utopischen Forderungen vom Problem abgelenkt werden.