Eine von den Kirchen und den Gewerkschaften über eine Gerichtsentscheidung herbeigeführte Regelung würde über den jetzt gefundenen Kompromiss weit hinausgehen und damit Handel und Tourismus deutlich mehr treffen. Wer’s nicht glaubt, sollte einen Blick nach Mecklenburg-Vorpommern werfen: Dort wurde durch Gerichtsurteil eine Bäderregelung etabliert, die deutlich mehr Einschränkungen der Sonn- und Feiertagsöffnung enthält als die schleswig-holsteinische. Im Nachbar-Bundesland würde man sich eine Regelung wie in Schleswig-Holstein wünschen.
Allen Kritikern legen wir nahe, nicht aus populistischen Motiven heraus Kirchen und Gewerkschaften zu kritisieren. Der Schutz der Feiertage ist ein Grundrecht, das beide zu Recht einfordern. Bei der Bäderregelung handelt es sich um eine Ausnahme und Befreiung vom grundsätzlichen Verkaufsverbot. Wer das ändern will, muss sich auf den Weg machen und eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes anstreben.
Wir haben das nicht vor.