Klar ist: Egal, wie hoch die (Mehr-)Einnahmen durch den neuen Rundfunkbeitrag sind, die Rundfunkanstalten bekommen trotzdem die gleiche Summe. Diese wurde von der KEF ermittelt als Bedarf für die Umsetzung des Auftrags der Länder.
Es ist auch unstrittig, dass der Beitrag gesenkt werden soll. Die Frage ist jedoch: linear oder für einzelne Gruppen? Wir können uns sehr gut vorstellen, mögliche Verwerfungen im neuen System zu korrigieren, indem z. B. bei Befreiungstatbeständen aus sozialen Gründen gerechter gestaltet wird und die Regelungen für Filialbetriebe oder die Heranziehung von Kraftfahrzeugen überprüft werden. Allerdings stehen auch noch mehrere diese Fragen betreffende Klagen an, deren Ausgang abzuwarten ist.
Im Übrigen geht es jetzt darum, mit allen Bundesländern gemeinsam einen tragfähigen Kompromiss zu finden.
Der Wortlaut der Entschließung ist in der Drucksache 17/2080 nachzulesen.