Anders als zunächst vorgesehen wird nun bei der Berechnung des Ausbau-Korridors nicht die gesamte Leistung von Ersatz-Windkraftanlagen einbezogen, sondern nur die zusätzliche Leistungssteigerung durch das Repowering (Nettoausbau). Weiterhin offene Fragen, unter anderem nach den Auswirkungen von Ausbau-Mengensteuerungen und Fristen gelte es im nun anstehenden Gesetzgebungsprozess zu behandeln, so Scheer.
„Auch mit der Einigung für den weiteren Ausbau der Biomasse wurden in Teilen positive Ergebnisse mit Blick auf schon getätigte Investitionen erzielt“, erklärt Scheer. So sollen der Luftreinhalte-Bonus und die Flexibilitätsprämie nach dem heute geltenden EEG erhalten bleiben. „Für zahlreiche Biogasanlagen-Betreiber in unserer Region und die hier etablierten Versorgungsstrukturen, die auch Privathaushalte und Schulen einbeziehen, dürfte dies ein existenziell wichtiges und positives Signal sein“, so Scheer. Der zentrale Regelungsbedarf müsse sich bei der Biomasse darauf konzentrieren, künftig die ‚Vermaisung‘ – den verstärkten Maisanbau und hiermit verbundene Monokulturen – zu vermeiden.