Schulsozialarbeit wird weitergeführt

Zur Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule ist Schulsozialarbeit an allen Schulformen erforderlich und wird künftig noch mehr nachgefragt werden. Sie muss in den Schulen als Regelleistung verankert und die Finanzierung gesichert werden.

Im schleswig-holsteinischen Schulgesetz ist dieses zwar noch als „Kann“ Regelung zur Förderung der Schulsozialarbeit dargestellt, aber immerhin taucht Schulsozialarbeit als Kriterium im Schulgesetz im § 6 Abs. 6, auf. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

„Außerdem macht die Landesregierung deutlich, wie wichtig ihr die Verstetigung der Schulsozialarbeit ist, in dem sie zusätzlich 13,5 Mio. Euro zu den bisherigen 4 Mio. Euro im Landeshaushalt bereitstellt“, äußerte sich Gitta Neemann-Güntner, sozial- und bildungspolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion zu der Entscheidung der Küstenkoalition, Schulsozialarbeit nun endgültig abzusichern.

Die Kosten für die Schulsozialarbeit wird die Landesregierung im Zuge der Reform des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes (FAG) übernehmen, um Kreise und Kommunen finanziell weiter zu entlasten.

„Dass die Zuständigkeit der Schulsozialarbeit dann beim Land und nicht mehr bei den Schulträgern liegt, ist ein Fortschritt. Damit kann die Arbeit der Schulsozialarbeiter/innen besser in die schulischen Abläufe integriert werden. Allerdings muss das Bildungsministerium dafür dann auch ein landesweites Konzept erstellen“, erklärte Kirsten Patzke, Kreisvorsitzende der SPD im Herzogtum Lauenburg.

„Wir werden auf Bundes- und Landesebene weiterhin vorstellig werden und um Unterstützung werben. Bundesweit muss eine Weiterfinanzierung und Entfristung von Schulsozialarbeit umgesetzt werden“, so beide Sozialdemokratinnen abschließend.