Es ist weder für die Sache noch für die demokratische Kultur der EU förderlich, dass seit Monaten nur auf Grundlage von Spekulationen und ‚durchgesickerten‘ Dokumenten über mögliche Vereinbarungen diskutiert wird. Demokratie lebt von Öffentlichkeit und Transparenz. Geheimhaltungen über Abkommen, die möglicherweise weitreichende Eingriffe in mitgliedstaatlich gewachsene Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft und etwa im Umgang mit Umweltschutz- und Gesundheitsstandards bedeuten, entsprechen nicht dem rechtsstaatlichen Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, sondern schüren Rechtspopulismus sowie Europafeindlichkeit“, so Scheer.
Hinsichtlich der in den CETA- und TTIP-Abkommen diskutierten Investitionsschutzklauseln erläutert Scheer: „Am Beispiel Deutschlands ist zu erkennen, dass Vertrauensschutz und damit auch Investitionsschutz im bestehenden Rechtssystem bereits verankert ist und sich hier stets fortentwickelt. Gesonderte Investitionsschutzabkommen als Bestandteil von Freihandelsabkommen werden dieser Rechtskultur nicht gerecht. Die Einrichtung von Schiedsgerichten untergräbt darüber hinaus die ordentlichen Gerichtsbarkeiten der Mitgliedsstaaten bzw. Vertragspartner.“
Scheer abschließend: „Freihandelsabkommen darf kein faktischer Vorrang gegenüber gesetzlichen Grenzen für Markt und Handel eingeräumt werden.“