Das Innenministerium konnte nicht davon ausgehen, dass der Abgeordnete umgehend den ganzen Vorgang ins Netz stellen würde. Es muss aber künftig darauf achten, dass Schwärzungen auch wirklich nicht lesbar sind.
Aus diesem einzelnen Vorgang, dem Fehlverhalten des Abgeordneten Breyer, eine notwendige Veränderung in der Zusammenarbeit zwischen Abgeordneten und Ministerien abzuleiten, wäre übertrieben. Denn die Regelungen zu den Auskunftspflichten der Regierung an den Landtag haben bisher einwandfrei funktioniert.
Im Übrigen ist es durchaus bemerkenswert, dass ein Gutachten bereits in der Öffentlichkeit kursiert, bevor das Gremium, das es in Auftrag gegeben hat, sich damit befassen konnte.