Hochwasserschutz für Kulturdenkmäler sollte unabhängig von präventiven Maßnahmen mit einem gesonderten Finanzierungsprogramm für Denkmalschutzgüter ausgestattet werden. Der Beschluss des Haushaltsausschusses erfüllt dies nicht. In einem ersten Schritt sollte eine Erweiterung des Bewertungsmaßstabes für Schwachstellenbeseitigungen im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes vorgenommen und um Flächendenkmäler wie etwa der Altstadt von Lauenburg erweitert werden. Der bislang enthaltene Bewertungsmaßstab in Orientierung an der Anzahl betroffener Einwohnerinnen und Einwohner bzw. Fläche ist für das Denkmalschutzgut Lauenburg unzureichend.
Mit Blick auf Lauenburg sollte anerkannt werden, dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung derzeit mit der Stadt Lauenburg gemeinsam an einem wirksamen Hochwasserschutzkonzept arbeitet.“