Deshalb werden wir uns erneut dafür einsetzen, dass zügig über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt wird, dass die Entscheidung, ob regionalisierte Werbung in überregionalen Programmen zulässig ist, den Ländern obliegt. Dies wollen wir dann in einem zweiten Schritt für Schleswig-Holstein ausschließen.
Nur, wer sich an regionaler Berichterstattung maßgeblich beteiligt, dem soll auch der regionale Werbemarkt zur Verfügung stehen. Anderenfalls ist eine Einschränkung der journalistischen Vielfalt im Bereich des privaten Hörfunks und der regionalen Printangebote zu befürchten, für welche die regionalen Werbeeinnnahmen die zentrale Finanzierungsform darstellen.