Wir haben die Energiewende in den letzten Jahren energisch vorangetrieben und versucht, die Bevölkerung so stark wie möglich einzubeziehen. Deshalb bedauern wir, dass die Bürgerbeteiligung in der Ermessensgrundlage des Gerichtes nicht den Stellenwert hat, den die Landesregierung ihr einräumt. Aus unserer Sicht ist die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Bau von Windkraftanlagen ein wichtiger Baustein für die Energiewende.
Wir werden das Urteil jetzt genau prüfen. Ziel muss sein, trotzdem in Abstimmung mit allen Beteiligten den Ausbau der Windkraft in Schleswig-Holstein voranzubringen.