Damit wäre auf Grundlage der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sachsenwald Schiefergas-Fracking ausgeschlossen. Derzeit ist vorgesehen, dass der Deutsche Bundestag noch vor der Sommerpause über das so genannte „Fracking-Gesetzespaket“ entscheidet. Dies bedeutet aber auch, dass Fracking nach den heutigen, allgemeinen bundesweit geltenden Rahmenbedingungen (Bundesrecht) nicht verboten ist.
Allerdings existiert in Schleswig-Holstein de facto ein durch die Landesregierung verhängtes sogenanntes Moratorium für Fracking-Maßnahmen. Es ist aber unklar, wie weitgehend ein solches Moratorium Rechtssicherheit bietet. Insofern ist eine Gesetzesänderung auf Bundesebene wichtig, mit der das sog. „unkonventionelle Fracking“ verboten bzw. rechtssicher ausgeschlossen wird.
Es entspricht somit keineswegs den Plänen der Bundesregierung, Fracking im Sachsenwald zuzulassen. Ganz im Gegenteil: Es geht in dem Regierungsentwurf zu dem „Fracking-Gesetzespaket“ darum, das Schiefergas-Fracking u.a. in Natura 2000-Gebieten zu verbieten. Das sog. „Tight-Gas“-Fracking kommt in Schleswig-Holstein nicht zur Anwendung; so gibt es auch keine Aufsuchungserlaubnisse oder entsprechende Anträge hierzu. „Tight-Gas“-Fracking bzw. konventionelles Fracking wird aber in Niedersachsen seit den 60er Jahren angewendet. Auch hierfür bedarf es deutlich verschärfter Umweltauflagen, wie diese teilweise bereits in den Entwürfen enthalten sind.
Sowohl aus energiepolitischen als auch Umwelt- und Gesundheits-vorsorgegründen halte ich den Einsatz von Fracking weder für nötig noch für sinnvoll bzw. verantwortbar. Schon vor der Bundestagswahl habe ich diese Haltung klar zum Ausdruck gebracht. Während des derzeit laufenden parlamentarischen Gesetzesverfahrens setze ich mich für weitergehende Änderungen ein, um ein Fracking-Verbot noch rechtssicherer auszugestalten, als es der bisherige Entwurf leistet. Für Natura 2000-Gebiete sieht aber bereits der jetzige Entwurf ein Fracking-Verbot vor. Ein wichtiger Änderungspunkt ist hierbei auch die Ressource Öl in den genannten Verbotstatbestand aufzunehmen.
Schleswig-Holstein ist als Energiewendeland beim Ausbau Erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmebereich Vorreiter. Insofern erachte ich es insbesondere aus der Perspektive von Schleswig-Holstein als rückwärtsgewandt, in neue Gewinnungsformen fossiler Energieressourcen einzusteigen, wie dies derzeit für unkonventionelles Fracking bzw. Fracking in Schiefergestein diskutiert wird. Deutschland nimmt mit der hiesigen Energiewende auch international eine führende Rolle ein, die es beizubehalten gilt. Dies führt auch dazu, dass international vielerorts bereits diskutiert wird, Investitionen aus dem fossilen Energiesektor herauszunehmen und die Energiewende zu forcieren. Deutschland kommt somit auch eine internationale Verantwortung zu.“
Die aus Sicht von Nina Scheer und auch der schleswig-holsteinischen SPD-Landesgruppe vorrangig eingestuften und eingebrachten Änderungsbedarfe an den genannten Gesetzesentwürfen sind hier einzusehen: http://www.nina-scheer.de/images/PDF/2015-04-01-nderungsbedarfe%20zum%20Fracking-Gesetzesvorhaben.pdf