Es steht außer Frage, dass Griechenland ohne weitere Hilfen unmittelbar die absolute Zahlungsunfähigkeit droht. Hiermit verknüpft ist eine humanitäre Katastrophe – nicht zuletzt die medizinische Versorgung des Landes betreffend.
Mit meiner Zustimmung zur Aufnahme konkreter Verhandlungen verknüpft ist die Aufforderung, Griechenland strukturelle sowie konjunkturelle Hilfen zukommen zu lassen. Als Deutschland 2007/2008 aufgrund der Finanz- in eine Wirtschaftskrise geriet, beschlossen wir – richtigerweise – keine Sparpakete, keine Lohnkürzungen, keine Rentenkürzung, keine Ausgabenkürzung des Staates, keine Privatisierungen – wir beschlossen für Deutschland Konjunkturprogramme. Wenn Griechenland mit 25 % die in der Europäischen Union höchste Arbeitslosenquote verzeichnet, wovon insbesondere Jugendliche betroffen sind, und Griechenland insgesamt Schulden von heute 185 % des Bruttoinlandsprodukts verzeichnet, bedeutet dies, dass Griechenland dringender denn je Rahmenbedingungen für Investitionen, Wachstum und Binnennachfrage braucht. Es ist offensichtlich, dass eine Fiskalpolitik, die nur Sparen im Sinn hat und auf Privatisierung ausgerichtet ist, längst an ihre Grenzen gestoßen ist.
Notwendig wäre zudem eine Strategie, mit deren Hilfe insbesondere die Inselversorgungen von Griechenland möglichst rasch auf 100 % Erneuerbare Energien umgestellt werden, um die Erdölimporte mit Ausgaben von heute ca. 400 Mio. EUR pro Jahr abzubauen und auch, um hiermit nachhaltige, dezentrale Wirtschaftskraft aufzubauen.
Unabhängig davon, dass ich die Bedingungen des Hilfsprogramms zu großen Teilen, etwa mit Blick auf Privatisierungsverpflichtungen, für falsch halte, erfüllt der nun vereinbarte Weg die vorrangige Voraussetzung und auch humanitäre Verpflichtung der Europäischen Union, Griechenland zu helfen und im Euroraum zu halten. Diese Voraussetzung ist Grundbedingung für die Handlungsfähigkeit Griechenlands. Eine Verweigerung dieser Grundbedingung liefe auf einen in jüngster Zeit verstärkt diskutierten ‚Grexit‘ hinaus. Dieser würde die Lage Griechenlands akut verschlimmern und ließe weitere destabilisierende Folgen erwarten. Eine solche Entwicklung muss abgewendet werden.“
Eine persönliche Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer zu den drei namentlichen Abstimmungen über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen „Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 ESM-Finanzierungsgesetz (ESMFinG), der Hellenischen Republik nach Art. 13 Abs. 2 ESM-Vertrag, grundsätzlich Stabilitätshilfe in Form eines ESM-Darlehens zu gewähren; Verwendung der SMP-Mittel 2014 zur Absicherung einer Brückenfinanzierung“ am 17. Juli 2015 findet sich unter folgendem Link [extern].