Ein intensiver Austausch wurde über die Rahmenbedingungen für Flüchtlinge zu ihrer Integration in den Arbeitsmarkt geführt. Einigkeit bestand, dass Integration nicht ohne Sprache möglich ist und es darum gehen müsse, mehr Sprachlernmöglichkeiten zu schaffen. Diskutiert wurde hierbei u.a. über die so genannte Vorrangregelung und Möglichkeiten zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, die aufgrund von fehlenden Zeugnissen und Urkunden oftmals nicht unmittelbar nachzuweisen sind. In den Erstaufnahmelagern werden durch das Jobcenter im Rahmen eines „Erstprofilings“ daher bereits erste Bemühungen unternommen, vorhandene Abschlüsse und Erwerbsbiografien zu identifizieren – später bieten Arbeitsproben die Möglichkeit bestehende Kenntnisse zu ermitteln.
Scheer: „Es bedarf Erleichterungen zur Integration auf dem Arbeitsmarkt – insbesondere auch für geflüchtete Frauen.“ Kritisch bewertete sie die bestehende pauschale Vorrangregelung.
Im weiteren Gesprächsverlauf berichteten die Vertreterinnen und Vertreter von Jobcenter und Arbeitsagentur über ihre Praxis-Erfahrungen mit dem SGB II und gaben der Abgeordneten ihre Änderungswünsche, etwa bzgl. der Regelungen zu Bedarfsgemeinschaften, die Anreize zu Singlehaushalten schaffen, mit auf den Weg.