Nina Scheer und Bettina Hagedorn: Stadtwerke als Partner einer bürgernahen Energieversorgung stärken

Anlässlich des nunmehr vierten Stadtwerkegesprächs luden die SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer und Bettina Hagedorn am 11. Februar 2016 nach Geesthacht ein, um mit Vertretern schleswig-holsteinischer Stadtwerke über die aktuellen Entwicklungen der sie betreffenden energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu diskutieren. 30 Teilnehmer waren aus dem ganzen Land in die neuen Räumlichkeiten der Stadtwerke Geesthacht gekommen und wurden dort von dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke und neuem Bürgermeister Olaf Schulze sowie deren Geschäftsführer Markus Prang begrüßt.


Stadtwerkegespräch

In einer thematischen Einführung gingen Nina Scheer, Mitglied des für die diskutierte Thematik federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Energie und ihre Kollegin Bettina Hagedorn aus Ostholstein, Mitglied des Haushaltsausschusses, ehemals Bürgermeisterin, die einst die Stadtwerke-Gesprächsreihe initiiert hatte, auf Rechtsunsicherheiten ein, die mit dem heutigen Energiewirtschaftsgesetz, EnWG, gegeben sind.

Scheer: „Die überfällige Reform des EnWG liegt darin, den kommunalen Interessen als Ausdruck der verfassungsrechtlich verbrieften Daseinsvorsorge Rechnung zu tragen. Kommunen dürfen nicht aufgrund bestehender Rechtsunsicherheiten daran gehindert werden, ihr Recht auf Netzrückkauf geltend zu machen.“

Bettina Hagedorn verdeutlichte die Unhaltbarkeit der heutigen Gesetzeslage unter Verweis auf das von SH-Netz vielerorts unterwanderte demokratische Recht der kommunalen Entscheidungsträger im Rahmen des Konzessionsrechts: „Es ist untragbar, dass demokratisch getroffene kommunale Entscheidungen über einen Netzrückkauf von Seiten der bisherigen, großen Netzbetreiber systematisch ausgehebelt werden.“ 

Im Mittelpunkt des Austausches standen die in den kommenden Monaten anstehenden Gesetzesänderungen am Energiewirtschaftsgesetz, EnWG, aber auch Rechtsrahmen in Gestalt der sogenannten Anreizregulierungsverordnung sowie das ebenfalls im Gesetzesverfahren befindliche Messstellengesetz. In die aus kommunaler Perspektive maßgeblichen Formulierungen führte Prof. Dr. Christian Theobald, Rechtsanwalt und Partner bei Becker Büttner Held (BBH), Honorarprofessor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, in einem eingehenden und fachkundigen Vortrag ein. Auch er verdeutlichte den dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers, der an vielen Stellen noch deutlich weitergehender sei, als im nun mit Kabinettsbeschluss vom 3. Februar 2016 vorliegenden Gesetzesentwurf behandelt.

In der sich anschließenden Diskussion bestand Einigkeit, dass der nun vorliegende Entwurf der Bundesregierung zwar in wichtigen Punkten, wie etwa betreffend des im Zuge eines Netzrückkaufs zu beziffernden Wertes eines Netzes, Verbesserungen enthielte, leider aber nach wie vor erheblicher Änderungsbedarf im parlamentarischen Verfahren für mehr Rechtssicherheit zu Gunsten von Kommunen bestünde. Diesen gebe nicht zuletzt auch der zwischen CDU/CSU und SPD im Jahr 2013 geschlossene Koalitionsvertrag verbindlich vor.

Hierzu erläuterte Nina Scheer: „Der Regierungsentwurf lässt nach wie vor die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft nicht als rechtssicheres Vergabekriterium gelten, was mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Daseinsvorsorge-Charakter von Gemeinden nicht haltbar ist. Der dezentrale Charakter der Energiewende ist ebenfalls ein Auftrag, die örtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Form der Übernahme von Energienetzen zu stärken und nicht weiter auszubremsen. Den Stadtwerken kommt mit Blick auf den energiewendebedingten netzstrukturellen Umbau eine große Bedeutung zu.“

Bettina Hagedorn wies mit Blick auf das anstehende Gesetzesverfahren auch auf lobbyistische Einflüsse hin: „In meiner bald 14jährigen Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete habe ich es leider immer wieder erleben müssen, dass die politische Ausrichtung eines Gesetzesentwurfs auf den letzten Metern mit scheinbar ‚unschädlichen’ Veränderungen von Seiten der mächtigen Energiekonzerne unterwandert wurde. Auf solche gezielten lobbyistischen Interventionen werden wir Abgeordnete auch bei diesem Gesetzgebungsverfahren kritisch achten und solche unbedingt verhindern müssen, um die angestrebte Rekommunalisierung der Netze und unser Engagement zu Gunsten der Stadtwerke durchzusetzen.“

Markus Prang fand allgemeine Zustimmung in seiner Kritik an Ausrichtung und Wirkungsweisen der Anreizregulierungsverordnung, die unter Vorgabe von Effizienzgewinnen auf Verschleißziele und für untragbare Verzögerungen bei Investitionsrückflüssen führe: „Dies ist insbesondere für kleine Stadtwerke auf Dauer nicht zu leisten und somit offensichtlich gegen die örtlichen Interessen gerichtet.“

Prof. Theobald fügte dem zustimmend den Hinweis an, wonach die verbreitete und auch bei der Anreizregulierungsverordnung bislang zugrunde gelegte Annahme von Ineffizienz kleiner Stadtwerke nicht haltbar sei. Theobald: „Empirisch ist dies nicht belegt; im Gegenteil, ernsthafte Untersuchungen belegen sogar das Gegenteil. Auch aus mittlerweile aus dem E.ON-Konzern herausgelösten Regionalgesellschaften hört man, dass man nunmehr effizienter sei.“

Im Rahmen eines abschließenden Pressegesprächs wurde das Engagement der Abgeordneten Scheer und Hagedorn lobend hervorgehoben. Es sei ihrem unnachgiebigen Wirken zu verdanken, dass man nun endlich in ein Gesetzgebungsverfahren eintreten könne, so übereinstimmend sowohl Dr. Dieter Perdelwitz, Geschäftsführer des Verbandes der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW), als auch Detlev Palm, Geschäftsführer Landesgruppe Nord des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V.

Hintergrund:

Nach 20 Jahren entscheiden die Kommunen in Deutschland neu über die Vergabe von Konzessionen über das Eigentum an den Energienetzen. Während der vergangenen Jahre war es bei Vergabeverfahren aufgrund von Rechtsunsicherheiten wiederholt zu Rechtsstreitigkeiten gekommen, womit es den örtlichen Stadtwerken erschwert und faktisch verwehrt wurde, die Netze im Zuge einer sogenannten Rekommunalisierung zu übernehmen, verstärkt in Schleswig-Holstein. Hier hatten die kommunalen Entscheidungsträger, Stadt- bzw. Gemeinderäte gehäuft Netzübernahmen beschlossen, deren Vollzug dann aber über Gerichtsprozesse durch den vormaligen Netzbetreiber Schleswig-Holstein Netz AG (damals eine Netztochter der E.ON Hanse, heute HanseWerk AG) unterwandert wurde. Möglich wurde dies durch rechtsunsichere Formulierungen im Energiewirtschaftsgesetz, EnWG, die auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2011 zurückzuführen sind. Hierdurch steht seither in Frage, inwieweit Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft als Element der Daseinsvorsorge nun noch als Auswahlkriterium im Vergabeverfahren hinzuzuziehen sind. Der Bundesgerichtshof, BGH, hatte zuletzt das EnWG zulasten kommunaler Netzübernahmeinteressen ausgelegt. Nach verschiedenen, während der vergangenen Monate in Fachkreisen kritisch diskutierten Referentenentwürfen, wird nun mit Kabinettsbeschluss vom 3. Februar 2016 die Novelle des EnWG auf den Weg gebracht.