In Schleswig-Holstein gilt für alle Flüchtlingskinder vom ersten Tag an die Schulpflicht. Für Sechs- bis Sechzehnjährige besteht die Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule, Sechzehn- bis Achtzehnjährige werden an berufsbildenden Schulen beschult. Bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen gibt es DaZ-Vorkurse, auch den Eltern wird hier das deutsche Schulsystem und das Konzept der DaZ-Zentren vorgestellt. Eine besondere Herausforderung ist das breite Spektrum der Kinder und Jugendlichen: Einige haben noch nie eine Schule besucht, vielen ist die lateinische Schrift fremd. Andere sind in der englischen Sprache bereits weiter als ihre deutschen Altersgenossen.
In den regionalen DaZ-Zentren wird zunächst in der Regel ein Jahr lang die Basisstufe besucht. Hier geht es um das Erlernen der deutschen Sprache, aber auch um das Lernen in der deutschen Sprache, das Schulsystem, den Schulalltag, die Arbeits- und Sozialformen sowie die unterschiedlichen Medien und Materialien. Die Unterrichtsmaterialien sind landesweit einheitlich und wurden zur Entlastung der Schulträger vom Land angeschafft. Die Steuerung vor Ort obliegt den Schulämtern, sie erweitern vorhandene Strukturen bei Bedarf um neue Klassen oder auch neue Standorte. „Diese Form der verdichteten Sprachbildung hat sich als zielführender erwiesen als die sofortige Verteilung dieser Schülerinnen und Schüler auf alle Schulen“, berichtet Habersaat. Diese Verteilung erfolgt erst nach der Basisstufe.
Es folgt der Wechsel in die DaZ-Aufbaustufe. Diese kann an allen allgemeinbildenden Schulen besucht werden, auch an Gymnasien, wo inzwischen auch erste DaZ-Basisklassen eingerichtet werden. Die Daz-Schülerinnen und Schüler besuchen eine ihrer Altersgruppe entsprechende Klasse und werden am Nachmittag durch ihre DaZ-Lehrkräfte gefördert. Habersaat: „Dabei werden natürlich auch Fragen interkultureller und religiöser Vielfalt wichtig, die in den Lehrplänen aber ohnehin als Querschnittsaufgabe vorgesehen sind.“ Der größte Teil der Flüchtlinge an den berufsbildenden Schulen wird in Klassen des Übergangssystems, im Ausbildungsvorbereitenden Jahr oder in Berufseingangsklassen unterrichtet. DaZ-Strukturen werden hier massiv aufgebaut.
Um die Integration der Kinder und Jugendlichen auch in der Freizeit und in den Ferien zu fördern, hat das Land mit den Freien Wohlfahrtsverbänden einen „Sprachförderungs- und Integrationsvertrag“ abgeschlossen. Auf diesem Weg werden ehrenamtliche Angebote, beispielsweise aus den Vereinen und Verbänden des Landessportverbands, unterstützt und ergänzt – 2015 wurden auf dieser Grundlage mehr als 100 Projekte im ganzen Land gefördert. Dieser Tage wurde die Vereinbarung gerade um ein Jahr verlängert.
In den DaZ-Vorkursen der Erstaufnahmeeinrichtungen, an den DaZ-Zentren und in den Aufbaukursen der allgemeinbildenden Schulen unterrichten grundsätzlich Lehrkräfte mit einer Qualifikation für Deutsch als Zweitsprache, die sie entweder im Rahmen ihrer Ausbildung oder am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) erworben haben. Die Dauer der Nachqualifizierung am IQSH wurde gerade durch eine Überarbeitung der Module verkürzt, um dem steigenden Lehrkräftebedarf besser nachkommen zu können. Für künftige Lehramtsstudierende gilt, dass im Lehrkräftebildungsgesetz die durchgängige Sprachbildung als Pflichtelement in allen entsprechenden Studiengängen verankert worden. Die Universität Flensburg hat sich dieser Regelung bereits angepasst, die Universität Kiel wird das zum Wintersemester 2017/2018 tun. Habersaat: „Hier zeigt sich, dass unser Lehrkräftebildungsgesetz den Herausforderungen der Zukunft gut begegnet. Gleichzeitig brauchen die Schulen natürlich auch ausreichend Stellen. Im Laufe des Jahres 2015 wurden 365 zusätzliche Stellen geschaffen, seit dem 1. Februar stehen bis zu 280 weitere Stellen zur Verfügung, auch die Planstellen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst wurden aufgestockt, es gibt Möglichkeiten für pensionierte Lehrkräfte zur vorrübergehenden Rückkehr und Geldmittel für die beruflichen Schulen.“
Insgesamt, so der Abgeordnete, stelle die Integration der vielen Flüchtlinge die Gesellschaft vor große Herausforderungen. „Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Ehrenamtliche, Verwaltungen und viele andere leisten hier Großartiges!“
Schülerinnen und Schüler in der DaZ-Basisstufe
Schülerinnen und Schüler in der DaZ-Basisstufe |
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Schuljahr 2013/2014 |
September 2015 |
Dezember 2015 |
Februar 2016 |
Schleswig-Holstein |
1.691 |
3.945 |
5.019 |
6.087 |
Herzogtum Lauenburg |
104 |
214 |
244 |
311 |
Stormarn |
141 |
308 |
387 |
411 |
Schülerinnen und Schüler mit Daz-Bedarf in den berufsbildenden Schulen |
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Dezember 2015 |
Februar 2016 |
Schleswig-Holstein |
3.121* |
3.611* |
Herzogtum Lauenburg |
129 |
151 |
Stormarn |
139 |
169 |
* Im Februar 2016 waren es landesweit bereits 3.611 Schülerinnen und Schüler. 1.566 von ihnen waren unbegleitet, als ohne Eltern oder andere Familienangehörige in Deutschland.
Quelle (u.a.): Bericht der Landesregierung zur Integration von Flüchtlingskindern ins Schulsystem http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3700/drucksache-18-3715.pdf