Wichtig wird sein, die Gesamtbetrachtung nicht aus dem Blick zu verlieren. Wenn es etwa zu einem Ausbau der A21 in Richtung Schwarzenbek kommt (im Vordringlichen Bedarf aufgeführt), müssen zugleich die Umgehungen für Schwarzenbek und Geesthacht gebaut werden. Denn für Teile des heute noch durch Hamburg fließenden Verkehrs, wüchse hierdurch der Anreiz, Hamburg weiträumig östlich zu umfahren. Wenn die genannten Umgehungsstraßen nicht in diesem Kontext gesehen werden, droht hier ein verkehrstechnischer Kollaps. Die Verlängerung der A 21 über die Elbe wird im Entwurf im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht aufgeführt.
Die Einstufung des Elbe-Lübeck-Kanals in den Vordinglichen Bedarf ist ein wichtiges Signal für die Entlastung unseres Straßennetzes – zudem für die Entwicklung der Kanalbrücke in Büchen, deren Zukunft auch an die Vertiefung des Kanals und den Neubau von Schleusen geknüpft ist.
Die durch das Dialogforum Schiene Nord bevorzugte Variante „Alpha E“ kann aufgrund der fehlenden Planung nach Aussage des Entwurfs erst im Nachgang bewertet werden. Stellvertretend wird im Projekt-Informationssystem (PRINS) daher noch die klassische Y-Trasse (Vordringlicher Bedarf) dargestellt. Hier gilt es weiter kritisch zu begleiten, welche mittelbaren Auswirkungen die Realisierung der „Alpha E-Variante“ auf die Belastung durch Güterverkehr und Bahnlärm in unserer Region haben könnte.“
Erstmalig wird der neue BVWP 2030 mit einer strategischen Umweltprüfung verbunden. Ab dem 21. März startet hierzu eine sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Alle Ergebnisse der Projektbewertungen werden zu diesem Zeitpunkt in einem Projekt-Informationssystem (PRINS) online dargestellt.
Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass der Kabinettsbeschluss im Sommer erfolgt. Das Parlamentarische Verfahren findet dann im zweiten Halbjahr 2016 statt.