Ein Gremium aus je einem Vertreter der Fraktionen spricht dahingehend eine Empfehlung an den Ministerpräsidenten aus. Untersagt dieser die Aufnahme der Tätigkeit, erhält der Antragsteller ein Übergangsgeld entsprechend dem Ministergesetz. Die Änderung soll mit Beginn der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten.
Das ist unser Änderungsvorschlag. Wir streben weiterhin an, eine möglichst fraktionsübergreifende Regelung zu finden. Unsere bisherige Abstimmung mit den Oppositionsfraktionen ist noch suboptimal gewesen; wir werden weiter das Gespräch suchen, um im Ausschuss einen Konsens zu erreichen.