Scheer: Windstrom braucht Vorrang vor Atomstrom – Schleswig-holsteinische Landesregierung durchkreuzt Atomstrombegrenzung in Netzengpässen

Anlässlich des gestern von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichten Berichts über Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen im Jahr 2017 erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und Berichterstatterin für Atomenergie: „Im Jahr 2017 musste so viel Windstrom abgeregelt werden, wie nie zuvor.

Wenn Atom- und Kohlestrom die Netze verstopfen und zur Abregelung von Strom aus Erneuerbaren Energien führen, steht dies im Zielkonflikt zur Energiewende und dem gesetzlichen Vorrang Erneuerbarer Energien. Es muss besser gelingen, den bestehenden gesetzlichen Vorrang Erneuerbarer Energien durchzusetzen. Ferner müssen Hürden, die einer Verwendung von Strom aus Erneuerbaren Energien im Verkehrs- und Wärmesektor entgegenstehen, dringend abgebaut werden.

Zudem ist eine Übertragung von Reststrommengen zwischen Atomkraftwerken dann nicht hinnehmbar, wenn hierdurch Netzengpässe verschärft werden und noch weiterer Windstrom abgeschaltet wird. Mit der aktuellen Atomgesetz-Novelle muss die Übertragung von Reststrommengen auf Atomkraftwerke in Gebiete, die von Netzengpässen (sog. Netzausbaugebiete) betroffen sind, deshalb ausgeschlossen werden“, so Scheer.

Zu den sogenannten ‚Netzausbaugebieten‘ zählen Schleswig-Holstein sowie Teile von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Allein in Schleswig-Holstein, wo das Atomkraftwerk Brokdorf bis heute Atomstrom produziert, wurden im Jahr 2017 59 % aller bundesweiten Eingriffe, sogenannte Einspeisemanagement-Maßnahmen, vorgenommen.

Schleswig-holsteinische Landesregierung konterkariert parlamentarische Initiative

Scheer: „Abregelung von Windenergie zugunsten von fossil-atomarer Energiegewinnung ist energiepolitischer Irrsinn und belastet die Stromkunden. Völlig unverständlich ist, warum sich die schleswig-holsteinische Landesregierung mit Umwelt- und Energieminister Robert Habeck dagegen ausspricht, im Zuge der aktuellen Atomgesetz-Änderungen eine Übertragung von Atom-Reststrommengen in Netzausbaugebiete auszuschließen. Mit einer Bundesratsstellungnahme auf Initiative von Schleswig-Holstein wird einerseits erklärt, man wolle die Übertragung von Atom-Reststrommengen in Netzausbaugebiete (Netzengpässe) ausschließen. Andererseits heißt es darin weiter, dass dies erst ’nach Inkrafttreten‘ der aktuellen Atomgesetz-Novelle verfolgt werden solle, also nicht jetzt. Zudem setzt die Jamaika-Koalition dabei auf ein ‚mit den Energieversorgungsunternehmen‘ zu entwickelndes Konzept, womit sie sich ohne Not der Willigkeit der Atomkonzerne unterwerfen.

Es erscheint janusköpfig, wenn einerseits zur Sache erklärt wird, man müsse Atomstrom in Netzengpässen reduzieren, zugleich aber Maßnahmen vorgeschlagen werden, die eine Regelung in dem hierfür maßgeblichen Gesetzesverfahren unterbinden. Mit einer solchen Vorgehensweise wird nach außen hin der Anschein erweckt, die Landesregierung setze sich für den Vorrang von Erneuerbaren Energien gegenüber Atomstrom ein. Tatsächlich fällt sie aber dem Bundestag in den Rücken, der eben diese Frage derzeit parlamentarisch verhandelt und sich nun mit einer Vertagung auf Initiative des hierfür am stärksten betroffenen Bundeslandes konfrontiert sieht. Es ist bedauerlich und offenbarend, wie auf diesem Weg sinnvolle und drängende energiepolitische Maßnahmen durch die Jamaika-Koalition unterwandert werden.“