Für das Nichteinhalten von Emissionsgrenzwerten über den wissentlichen Einsatz von Schummel-Software sind allein die Hersteller und ihre Zulieferer verantwortlich und somit auch in die Pflicht zu nehmen. Allein ihre aus 2017 generierten Jahresgewinne reichen aus, um die Nachrüstungen vollständig zu finanzieren.
Eine klare Benennung von Verantwortlichkeiten wie auch unmissverständliche rechtliche Rahmenbedingungen sind unabdingbar, um die klimapolitisch aber auch wettbewerblich überfällige Verkehrswende einzuleiten und auf alternative Antriebstechnologien, darunter auch Wasserstoffnutzung, umzusteigen. Hierin liegt zudem die Chance auf auch künftig heimische Arbeitsplätze und internationale Wettbewerbsfähigkeit. Verschonungsangebote schwächen nur den Handlungsdruck ab und führen ins technologische Abseits.“