Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 21. März 2019 abschließend den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Geschäftsgeheimnisgesetzes verabschiedet.
Mit dem Gesetz wird aufgrund der noch im parlamentarischen Verfahren erreichten Änderungen ausdrücklich geregelt, dass individuelle und kollektive Arbeitsbeziehungen sowie entsprechende bisherige und künftige Rechtsprechung aus diesem Bereich von dem Gesetz unberührt bleiben und somit Vorrang haben. „Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten war es ein besonderes Anliegen, Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechte einschließlich der einschlägigen Rechtsprechung zu wahren“, so Scheer.
„Ein weiterer Beitrag für Rechtssicherheit und Transparenz ist der nun klare Ausnahmetatbestand für den Journalismus, wie er etwa für Recherchen unerlässlich ist. Der zuvor verfasste Rechtfertigungsbegriff hätte für die Presse eine abschreckende Wirkung entfalten können. Richtigerweise wurde er nun durch einen Ausnahmetatbestand ersetzt“, erläutert Scheer.
Außerdem sei ein Strafbarkeitsausschluss erreicht worden, der journalistisches Handeln nicht als strafrechtliche Beihilfehandlung wertet. „Ermittlungen gegen Journalisten wegen Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, wie sie nach Aufdecken der CumEx-Geschäfte bekannt wurden, sind damit ausgeschlossen“, so Scheer.
Das Gesetzgebungsverfahren habe einmal mehr gezeigt, wie wertvoll Sachverständigenanhörungen sind: „Vielfältige Aussagen in Bezug auf die Ausgestaltung des Umsetzungsgesetzes haben uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier darin bestärkt, Änderungen und Konkretisierungen vorzunehmen sowie wertvolle Hinweise auf Änderungsbedarfe gegeben“, so Scheer. In diesem Sinne sei das Gesetzgebungsverfahren auch eine „Sternstunde“ des Parlaments gewesen.