Hier ist unverzügliches Handeln angesagt. Zugleich muss es um die Beseitigung der fortbestehenden Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte gehen. Wenn dies mit dem gefundenen Kompromiss nicht gewährleistet werden kann, muss § 219a Strafgesetzbuch (StGB) konsequenterweise gestrichen werden, um weiteren Schaden sowohl von Ärztinnen und Ärzten als auch betroffenen Frauen abzuwenden. So hatte es die SPD bereits zu Beginn der Diskussion gefordert. § 219a StGB ist mit Rechtssicherheit nicht länger vereinbar.
Die Liste der Bundesärztekammer in der nun veröffentlichten Form ist faktische Desinformation. Da der gefundene Kompromiss weder die benötigte Informations- noch Rechtssicherheit gewährleisten kann, besteht weitergehender Handlungsbedarf. Die Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte spitzt sich nun sogar zu, wenn die geringe Anzahl, der auf der Liste genannten Ärztinnen und Ärzte, den Effekt verstärkt, an den Pranger gestellt zu werden. Wenn es um ärztliche Versorgungsleistungen geht, helfen unvollständige Listen nicht weiter. Es muss Ärztinnen und Ärzten unverzüglich ermöglicht werden, frei über ihre legalen Leistungen zu informieren. Bereits das ärztliche Standesrecht verhindert ein hierbei aus ethischen Gründen zu unterlassendes Anpreisen. Die Strafandrohung ist hingegen nicht länger haltbar: sie kriminalisiert legale und benötigte ärztliche Leistungen. Das ist einem Rechtsstaat unwürdig.“