Die Abscheidung von CO2 mit anschließender Speicherung bedeutet die unterirdische Endlagerung von CO2, das nie entweichen darf. Zudem erfordert es eine Pipeline-Verbringung zu möglichen Lagerstätten, die ihrerseits Gefahren mit sich bringen. Klimaschutz muss als eine Abkehr von der fossil-atomaren Energiewirtschaft ausgestaltet werden, um auch die weltweite zivilisatorische Abhängigkeit von endlichen Ressourcen schnellstmöglich zu überwinden.
Eine Senkung der EU-Treibhausgasemissionen von bislang 40 Prozent, auf nun anvisierte 50 oder gar 55 Prozent bis 2030 ist mit Blick auf den Klimaschutzvertrag von Paris unausweichlich und auch selbst dann noch nicht ausreichend, um die erforderlichen Einsparungen zu erreichen. Für Deutschland bedeutet dies dann aber auch, das jüngst durch das Bundeskabinett verabschiedete Klimaschutzprogramm 2030 sowie daraus folgende Gesetze anzupassen. Die von der EU-Kommission geforderte ‚Technologieneutralität‘ darf nicht zum Einfallstor für den Ausbau der Atomenergie oder gar zu einem Abrücken vom beschlossenen deutschen Atomausstieg führen.
Stattdessen müssen die Ausbauziele als Mindestziele für Erneuerbare Energien vervielfacht und die derzeitigen Ausbauhemmnisse bei Wind- und Solarenergie unmittelbar beseitigt werden.“