Mit der neuen Rechtslage wird der Förderanteil des Bundes auf bis zu 90 Prozent erhöht und es werden neue Fördertatbestände eingeführt. Darunter fällt u.a. die Reaktivierung von Schienenstrecken, der Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen, Umsteigeanlagen und Zentralen Omnibusbahnhöfen mit Anschluss zum schienengebundenen ÖPNV.
Unter anderem kann hiermit auch die Reaktivierung der Bahnstrecke Geesthacht – Bergedorf gefördert werden. Jetzt ist die schleswig-holsteinische Landesregierung gefragt, die zusätzlichen Mittel einzusetzen, insbesondere um mit Geesthacht die größte Stadt des Kreises Herzogtum Lauenburg endlich wieder an das Schienennetz anzubinden. Ein attraktiver ÖPNV leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, für Luftreinhaltung und für Lebensqualität vor Ort.
Mit der Neuregelung wird es ermöglicht, auch Investitionen innerhalb gewachsener städtischer Strukturen zu fördern. Auch dies ist in Bezug auf die Strecke Geesthacht – Bergedorf eine wegweisende Erneuerung.“