Ausweitung der Soforthilfen an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern

In dieser schweren Krise arbeiten die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und die Opposition gut zusammen. Es ist eine Zeit, die täglich neue Entscheidungen und auch Nachsteuerungen erfordert.

„Ich begrüße, dass das Kabinett der Forderung der SPD gefolgt ist, auch Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern finanzielle Hilfen zu gewähren!“, sagt Kathrin Bockey, direkt gewählte Abgeordete aus dem Lauenburgischen. Im ersten Förderanlauf waren eine erhebliche Anzahl von mittelständischen Unternehmen von einer Zuschussförderung ausgeschlossen worden. Das betraf Busunternehmer, Handwerksbetriebe und viele mehr. Kathrin Bockey sagt: „Ich habe die von den Unternehmen vorgetragenen Nöte an unsere Fachsprecher weitergereicht, wir haben sie aus dem gesamten Land gesammelt und daraus entstand sehr schnell unsere Forderung nach Ausweitung des Berechtigtenkreises.“

Mit der Obergrenze von 49 Beschäftigten wird ein großer Teil der bisherigen Förderlücke geschlossen, 130.000 Betrieben kann nun unbürokratisch und schnell über die IB.SH geholfen werden. Wir werden den Förderbedarf jetzt genau beobachten müssen. Die Landesregierung steht weiterhin in der Verantwortung, Förderlücken schnellstmöglich zu schließen und damit Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein zu sichern. Alle gemeinsam arbeiten wir daran, in direktem Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Betrieben vor Ort ein möglichst dichtes und praktikables Netz an Sicherungen zu weben. Das ist immer wieder auch Veränderungen unterworfen und deshalb Danke ich den Antragstellern für ihre Geduld, aber auch den jetzt sehr geforderten Bankangestellten und Verwaltungsmitarbeitern für ihre schnellen und umfassenden Beratungen in Zeiten eines Ansturms an Hilfebedarf.