Hierzu erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer:
„Richtigerweise hat oberste Priorität, den Gesundheitsbereich, die Pflege und den weiteren Arbeitsschutz mit ausreichend Schutzkleidung auszustatten. Dies muss unter Hochdruck verfolgt werden.
Zugleich hängt die Sicherheit der Bevölkerung beim Einkaufen, dem Arztbesuch oder im ÖPNV gerade mit Blick auf bevorstehende Öffnungen entscheidend davon ab, ob flächendeckend geeignete Masken getragen werden und verfügbar sind.
Dort, wo physische Kontakte stattfinden, werden wir uns im täglichen Umgang an Orten des Kontaktes über die nächsten Monate, voraussichtlich weit ins nächste Jahr hinein, bis hin zur Entwicklung eines Impfstoffes auf das Tragen von Atemschutzmasken einstellen müssen. Insofern sollte die ausgesprochene dringende Empfehlung, beim Einkaufen und ähnlichen Begegnungspunkten Atemschutzmasken zu tragen, als gesellschaftliche Pflicht zur Vermeidung von weiteren Ansteckungen verstanden werden.
Damit dies von den Bürgerinnen und Bürgern auch geleistet werden kann, muss der Staat auch bei Masken für den Alltagsgebrauch die Verfügbarkeit sicherstellen. Die Bevölkerung darf mit einer solchen Empfehlung nicht allein gelassen werden, da nicht alle Menschen gleichermaßen einen Zugang zu geeigneten Masken haben. Somit muss es erklärtes Ziel sein, auch in der Bevölkerung für den sog. Alltagsgebrauch eine kostenfreie Versorgung mit Atemschutzmasken sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund sollten von Seiten des Bundesgesundheitsministers alle ihm mit den Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes an die Hand gegebenen Möglichkeiten schnellstens umgesetzt werden.
Dies umfasst auch die Verpflichtung von Unternehmen, ihre Produktion auf die Herstellung von Atemschutzmasken umzustellen und hierfür entschädigt zu werden. Freiwilligkeit kann dann nicht mehr das Maß aller Dinge sein, wenn der Bedarf an Masken zum Schutz der Bevölkerung beim Einkaufen, im ÖPNV und demnächst auch in den Schulen nicht gedeckt werden kann.
Insofern muss nun verstärkt darauf hingewirkt werden, auch den Alltagsgebrauch mit abzudecken und den Menschen in der Breite geeignete Atemschutzmasken kostenfrei vor Ort zur Verfügung zu stellen. Auch hier hat der Staat eine Schutzpflicht.“