Die Grundrente – Ein sozialpolitischer Meilenstein?

Im Folgenden befindet sich eine Zusammenfassung der AG60+ zum Thema Grundrente. Die Ausführungen dienen einem besseren Verständnis der zukünftigen Grundrente. Die AG60+ ist stolz darauf, dass ein erster Schritt getan ist

Die AG 60+ im Kreisvorstand der SPD wurde kürzlich von dem Hauptvorstandsmitglied Gisela Arnold (Laatzen) der AG 60+ Bund sehr detailliert unterrichtet.
1. Das Grundsätzliche
Wer bekommt die Grundrente
2. Wie hoch ist die Grundrente
3. Ist Grundrente eine Sozialhilfeleistung?
4. Ist die Beantragung kompliziert?
5. Wie wird sie finanziert
6. Ist mit der Grundrente das Problem der Altersarmut gelöst?
Zu 1.
Grundrente bekommt, wer mindestens 33 Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt hat und zwischen 30 und 80 % des Durchschnitts- verdienstes aller Erwerbstätigen hatte. Es zählen dazu Zeiten der Kindererziehung, Pflichtbeiträge aufgrund sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit und der Pflege. Um sie in voller Höhe zu bekommen, müssen mindestens 35 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.
Zu 2.
Die konkrete Höhe des Grundrentenzuschlags ist individuell und hängt von den erworbenen Entgeltpunkten (EP) während des Erwerbslebens ab.
Zu 3.
Die Grundrente ist keine Sozialleistung, sondern im Gegenteil durch Arbeitsleistung erworben.
Die SPD-Fraktion hat darauf Wert gelegt, dass es keine Bedürftigkeitsprüfung gibt. Um die Grundrente so zielgenau auszugestalten wie möglich (z.B. eine Pension, Erträge betrieblicher und privater Vorsorge oder Mieteinnahmen), sollen oberhalb eines Freibetrages auf die Grundrente angerechnet werden. Der Freibetrag liegt bei Alleinstehenden bei 1.250 €, bei Verheirateten bei 1.950 €.
Zu 4.
Die Grundrente wird ohne Antrag automatisch von der DRV ausgezahlt.
Unserer SPD-Fraktion war es wichtig, dass man nicht dicke Formulare ausfüllen muss und nicht selber klären muss, ob einem eine Grundrente zusteht. Der Rentenanspruch besteht ab 01. Januar 2021. Eine organisatorische Umsetzung vorausgesetzt, wird die Auszahlung rückwirkend ab Juli 2021 erfolgen.
Zu 5.
Das zuständige Arbeitsministerium rechnet mit ca. 1,5 Milliarden Euro als Kosten. Sie sollen aus dem Staatshaushalt kommen und nicht zu Lasten der RVA-Beiträge oder etwa des Rentenniveaus. Und dies ist eine „vernünftige Finanzierung“, so der zuständige Minister Hubertus Heil.
Diese Rente wird sich wirtschaftlich auswirken, in dem sie die Kaufkraft vernünftig stärkt, indem man das zusätzliche Geld nicht auf die Hohe Kante legen wird, sondern der Wirtschaft zuführen wird.

Zu 6.
Die Grundrente, so sagt Hubertus Heil, ist nur ein Baustein gegen die Altersarmut, um Leistungsgerechtigkeit zu demonstrieren. Gute Löhne bringen eine auskömmliche Rente. Ein höherer Mindestlohn, eine starke Tarifbindung und immer mehr sozialversicherungs- pflichtige Beschäftigung wird die Sicherheit der BürgerInnen auch nach Meinung der AG60+ Kreisverband Lauenburg weiter fördern.
Beispiel:
Frau Anita war 36 Jahre als Verkäuferin beschäftigt, hat auch 3 Kinder erzogen. Daher musste sie jahrelang die Arbeitszeiten reduzieren oder auch ganz aussetzen. Dafür bekommt sie 492 Euro Rente. Aber durch die Grundrente erhält sie einen Zuschlag von 314 Euro.
Ihr Ehemann Kurt hat 40 Jahre als Malerhelfer gearbeitet. Seine Rente beträgt rund 957 Euro, sein Grundrentenzuschlag ist 105 Euro.
Insgesamt steigt ihre Rente so von 1449 Euro auf 1868 Euro!