Scheer: Fischtreppenrettung in Verantwortung des Bundes

Seit nach einer Baumaßnahme im Jahr 2019 die für die Lockströmung der nördlichen Fischtreppe am Wehr bei Geesthacht benötigten Rinnen beschädigt und damit die Durchgängigkeit der Elbe für die Fische beeinträchtigt wurde, setzt sich das Aktionsbündnis ‚future 4 fishes‘, an dem neben der SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer und SPD-Landtagsabgeordneten Kathrin Bockey auch Vertreter*innen der lokalen Verbände von NABU, BUND, SPD, B‘90/DIE GRÜNEN sowie des Umweltbeirates beteiligt sind, für die ökologische Durchgängigkeit der Elbe ein. Ein Teilerfolg konnte bereits mit der im Herbst 2020 durch das WSA gebauten provisorischen Heberleitung erzielt werden. Die Maßnahme war das Ergebnis eines Runden Tisches, zu dem Nina Scheer eingeladen hatte.

Neue Fragen stellen sich nun auch in Bezug auf die Stilllegung des Kohlekraftwerks Moorburg. Kraftwerksbetreiber Vattenfall hatte die Fischtreppe einst als Schadensbegrenzungsmaßnahme für die Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks Moorburg erstellt und mit Hilfe eines anfänglichen Monitorings ihre Funktionstauglichkeit dargelegt. Das Kraftwerk wird im Zuge des Kohleausstiegs und einem erlangten Zuschlag bei der Auktion um stillzulegende Kapazitäten vom Netz gehen. Das Aktionsbündnis warf hierbei die Frage auf, wer für die ökologische Durchgängigkeit der Elbe und das Funktionieren der Fischtreppe verantwortlich ist, wenn das Kohlekraftwerk Moorburg vom Netz geht.

„Um die Verantwortlichkeiten zu klären, schien es naheliegend, diese Frage ganz grundsätzlich in Bezug auf Bundeswasserstraßen zu klären,“ erläutert Nina Scheer.

Eine von der Bundestagsabgeordneten an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages gerichtete Frage ergab nun, dass die Verantwortung für die ökologische Durchgängigkeit von Bundeswasserstraßen beim Bund liegt. Damit sei das Bundesverkehrsministerium und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in der Verantwortung, die ökologische Durchgängigkeit auch dauerhaft zu gewährleisten, so Scheer unter Hinweis auf die ihrer Mitteilung beigefügte Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes.

Die Ausarbeitung ist hier abzurufen: https://www.nina-scheer.de/wp-content/uploads/sites/1229/2021/02/WD_8-100-20-Sachstand-Zur_Unterhaltung_und_Sicherung_von_naturschutzrechtlichen_Ausgleichs-_und_Ersatzma__nahmen.pdf

Das Aktionsbündnis möchte die als ‚Sachstand‘ betitelte Ausarbeitung aufgreifen, um Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer nach Geesthacht einzuladen und auf den anhaltenden Handlungsbedarf hinzuweisen.

„Für die Fische muss es flussauf- und -abwärts gehen – die jetzige Wanderperiode ist durch die Heberleitung gesichert, als dauerhafte Lösung müssen die Rinnen in der Überlaufschwelle fertiggestellt werden“, unterstreichen Heike Kramer und Jens Gutzmann vom NABU Geesthacht.

„Das Verschlechterungsverbot der EG-WRRL darf am Stauwehr Geesthacht nicht missachtet werden – stattdessen sollte die bestmögliche ökologische Durchgängigkeit, die am Nordufer prinzipiell möglich ist, das oberste Ziel sein“, erläutern Bettina und Gerhard Boll (BUND).

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